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Spitzensportförderung bei der Polizei Baden-Württemberg

Mit der Spitzensportförderung hat die Polizei Baden-Württemberg für herausragende Sportler die Möglichkeit geschaffen, sowohl die Berufsausbildung als auch die spätere Berufsausübung mit Freiräumen für Trainings- und Wettkampfzeiten zu vereinen. Voraussetzung für die Aufnahme in das Förderprogramm ist die Ausübung einer olympischen Sportart sowie die Zugehörigkeit zu einem geförderten Bundeskader. Für erforderliche Trainingseinheiten und Wettkämpfe auf Weltklasseniveau kann die Ausbildung unterbrochen und gestreckt werden.

Herausragende Sportler gesucht

Nach Ausbildungsabschluss werden Sie als Polizeibeamter auf Probe eingestellt. Ihre sportliche Förderung kann direkt fortgesetzt werden. Unter Fortbezahlung der Bezüge können Sie − im jeweils erforderlichen Umfang − für Trainingseinheiten und Wettkämpfe vom Dienst freigestellt werden.

Eine Spitzen-Perspektive für die Zeit nach dem Spitzensport

Nach Beendigung der Spitzensportförderung werden die Sportler in den regulären Dienstbetrieb der Landespolizei übernommen. Dabei ist eine Weiterqualifizierung bzw. Spezialisierung innerhalb des Polizeidienstes möglich.

Kontakt:

Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen und zur Spitzensportförderung bei der Polizei Baden-Württemberg gibt‘s unter http://www.polizei-bw.de/ und https://www.polizei-bw.de/spitzensportfoerderung/

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