Wie bereits mehrfach angekündigt und in den DVOs für die DBV-Ligen entsprechend vermerkt, erfolgt die Abrechnung der Schiedsrichterkosten ab der Saison 2025 nicht mehr durch die Vereine selbst, sondern durch den DBV. Der Ablauf ist wie folgt:
- Die Vereine erhalten vor der Saison eine Rechnung durch den DBV über Abschlagszahlungen. Diese haben jeweils Zahlungsziele zum 1.4., 1.5., 1.6. und 1.7. Die Höhe der Abschlagszahlungen hängt von der jeweiligen Liga und Gruppe ab und orientiert sich grob an den Schiedsrichterkosten aus dem Vorjahr. Für die Softball-Bundesliga betragen die Abschlagszahlungen bspw. jeweils 400 € für einen Gesamtbetrag in Höhe von 1.600 €.
- Die Schiedsrichter tragen ihre Fahrtkosten in ein Online-Formular ein.
- Anschließend werden sie durch den DBV inklusive der Aufwandsentschädigung ausgezahlt.
- Die Vereine haben am Spieltag mit der Abrechnung der Schiedsrichter nichts mehr zu tun. Auch in der Postseason (Play-offs, Deutschlandpokal Softball, etc.) erfolgt die Abrechnung der Schiedsrichterkosten durch den DBV.
- Am Ende des Jahres erhalten die Vereine wie bisher auch eine Übersicht zu den Schiedsrichterkosten. Anschließend werden anhand der Abschlagszahlungen entweder Rechnungen für Nachzahlungen oder Gutschriften erstellt.