Der Ausschuss für Wettkampfsport (AfW) hielt am 27.01.2021 seine erste Videokonferenz des Jahres ab. Hauptthema war dabei die Coronavirus-Pandemie und das weitere Vorgehen im Bezug auf den Spielbetrieb in den DBV-Ligen.

Hierfür wurden, neben der Erörterung der allgemeinen Situation und möglicher Entwicklungen hinsichtlich des Pandemiegeschehens, verschiedene Szenarien besprochen, ohne aber bereits Entscheidungen oder Beschlüsse herbeizuführen. Wie auch schon in der Saison 2020 wird der AfW die behördlichen Vorgaben eng begleiten und zeitnah im Bezug auf den Spielbetrieb evaluieren.

Grundsätzlich ist man sich im AfW einig, dass ein Auf- und Abstieg aus und in die DBV-Ligen ausgesetzt werden sollte, wenn keine komplette Saison absolviert werden kann. Für die 1. Baseball-Bundesliga sorgt ein voller internationaler Kalender für wenig Flexibilität, so dass eine Reduzierung der regulären Saison (Einfachrunde statt Hin- und Rückrunde mit anschließenden Play-offs (Viertelfinale, Halbfinale, Finale) in Frage kommt, sollte ein Start wie geplant Anfang April nicht möglich sein. Für die Softball-Bundesliga steht bei eventuellen Verzögerungen hinsichtlich des Saisonstarts zunächst die Streichung der Interleague-Runde im Raum. Bei den 2. Baseball-Bundesligen gibt es mehr Flexibilität, wobei es aber auch hier zu Verschiebungen kommen kann, wenn sich der Saisonbeginn verschieben sollte.

Der AfW wird sich unmittelbar im Anschluss an die für voraussichtlich die zweite Februarwoche geplante nächste Ministerpräsidentenkonferenz erneut in einer Videokonferenz zusammenfinden, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Anschließend soll der dann aktuelle Kenntnisstand auch mit den Vereinen der DBV-Ligen in Videokonferenzen erörtert und unter anderem auch Feedback zu den verschiedenen Szenarien eingeholt werden.

Weitere Themen der AfW-Sitzung vom 27.01.2021:

–      Der DBV-Länderpokal Softball Jugend wurde an die Cologne Cardinals vergeben. Als Termin ist das Wochenende 25./26.09.2021 geplant.

–      Artikel 4.3.04 in der Bundesspielordnung wird wie folgt angepasst:

SOFTBALL:       Zur einheitlichen Umsetzung der Regel 2.3.1 (des offiziellen Softball Regelwerks) gilt für den Softball Spielbetrieb: Ein Schläger gilt als zugelassen, wenn er über ein gültiges Logo für zertifizierte Softballschläger verfügt und die visuelle Inspektion hinsichtlich der sicherheitsrelevanten Merkmale aus Anhang 2 des offiziellen Softball Regelwerks besteht.

  • Im Zuge der Öffnung der DBV-Veranstaltungen der Alterskategorien U18 (Baseball) und U19 (Softball) für die ältesten Junioren- und Juniorinnen-Jahrgänge aus 2020, bittet der AfW darum, eventuelle Änderungen an der DVO im Landesverband bzgl. der Öffnung der Junioren- und Juniorinnen-Ligen für die Jahrgänge 2002 bzw. 2001 bis zum 25.02.2021 zur Prüfung einzureichen.